Spielabend am 1. und 3. Montag im Monat

Liebe MitgliederInnen,

wir möchten den montäglichen Spielabend ab Oktober 2020 wieder aufleben lassen. Die Corona-Pandemie ist zwar noch nicht vorbei, jedoch können wir unter Einhaltung gewisser Regeln wieder „offline“ Schach spielen.

Zunächst werden wir am ersten Montag im Monat das Blitzturnier durchführen und am 3. Montag im Monat einen regulären Spielabend für maximal 12 SpielerInnen anbieten.

Die Teilnahme ist freiwillig und jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich dem aktuellen Risiko aussetzt. Gerade MitgliederInnen, die einer Risikogruppe angehören, sollten bewusst die Entscheidung treffen, zum Spielabend zu kommen.

Die nachfolgenden MIP-Hygieneregeln sind von jeder SpielerIn einzuhalten. Bitte beachtet, dass sich auch kurzfristig Änderungen ergeben können. Die Termine zu den Spielabenden könnt ihr auf unserer Homepage einsehen.

Im Namen des Vorstands
Karsten, Jörg & Alex


Anmeldung Spielabend

  1. Der Spielabend beginnt um 20:00 Uhr und endet maximal um 23:00 Uhr.
  2. Bitte meldet euch für einen Spielabend an, indem ihr eine Whatsapp an eure MIP-Gruppe sendet. Da eure Kontaktdaten bekannt sind, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  3. Gäste sind herzlich willkommen und melden sich bitte immer per E-Mail an vorstand@matt-im-park.de Dabei sind Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer erforderlich. Die Kontaktdaten werden nach 4 Wochen gelöscht.

MIP-Hygieneregeln

  1. SchachspielerInnen, die Symptome einer Erkältung oder auch Corona-Erkrankungserscheinungen besitzen, sind von der Teilnahme am Spielabend ausgeschlossen.
  2. Am Spielabend selbst muss sich jede SchachspielerIn nach dem Betreten des Spiellokals die Hände waschen bzw. desinfizieren.
  3. In den Sanitärräumen darf sich maximal 1 Person aufhalten.
  4. Es sollten vorerst maximal 12 MitgliederInnen an einem Spielabend teilnehmen. Es werden 6 Bretter aufgebaut, die jeweils einen Tisch voneinander entfernt sind. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.
  5. Vor Beginn des Spielabends wird das Spiellokal gelüftet und die Spieltische sowie Stühle desinfiziert. Eine Desinfektion des Spielmaterials vor Beginn des Spielabends ist derzeit nicht erforderlich, da es keinen Nachweis gibt, dass das Corona-Virus 14 Tage auf trockenem Plastikuntergrund überleben kann.
  6. Auf Händeschütteln zur Begrüßung und vor der Partie wird komplett verzichtet.
  7. Während des Spiels wird empfohlen, Mund-Nasen-Bedeckung und Handschuhe zu tragen.

Rechtlicher Rahmen

Stand: 14.09.2020

Quelle: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht

 

Sportbetrieb

Der Sportbetrieb ist in einem erweiterten Umfang gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Kontaktsport möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Eine Beschränkung der Gruppen- bzw. Teilnehmergröße findet nicht mehr statt.

Nach § 2 Abs. 2 vorletzter Satz sind Zuschauer nach den allgemeinen Regelungen, die für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten (§ 1 Abs. 2b)), insbesondere der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand sowie der Regelobergrenze von 250 Personen, gestattet. Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder währenddessen betreuen, dürfen sich weiterhin unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenso wie der Schulsport ebenfalls gestattet.

Hygieneregeln Sportbetrieb

Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn​

  • nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird,
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  • Umkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen (Dusch- und Waschräume, Toiletten) nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden und sichergestellt ist, dass dort der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Zuschauer sind unter den allgemeinen Regelungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b) gestattet. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, darunter der Mindestabstand zwischen Zuschauern sowie die Regelobergrenze von 250 Personen, zu achten. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profi- und Spitzensportler bedarf es eines umfassenden Hygienekonzepts.